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October 11, 2025

Ausgewählte Risiken eines Power Purchase Agreements

Ausgewählte Risiken eines Power Purchase Agreements

Ausgewählte Risiken eines Power Purchase Agreements

Beim Abschluss von Power Purchase Agreements (PPAs) spielen verschiedene Risiken eine zentrale Rolle. Dazu zählen Unsicherheiten bei der tatsächlichen Stromproduktion (Volumenrisiko), schwankende Marktpreise (Preisrisiko), mögliche Zahlungs- oder Lieferschwierigkeiten der Vertragspartner (Gegenparteirisiko) sowie Preisabweichungen bei grenzüberschreitenden Stromlieferungen (Basisrisiko). Eine fundierte Risikoanalyse ist daher essenziell, um PPAs erfolgreich und nachhaltig zu gestalten.

Überblick

  1. Volumenrisiko
  2. Preisrisiko
  3. Gegenparteirisiko
  4. Basisrisiko

Volumenrisiko

Das Volumenrisiko entsteht aus der Unsicherheit in Bezug auf die reale Stromerzeugung einer Erneuerbare-Energien-Anlage. Je nachdem ob eine feste oder eine variable Volumenstruktur im Rahmen des PPAs vereinbart worden ist, trägt der Stromerzeuger oder der Endverbraucher das Volumenrisiko.
In einem Pay as Produced PPA trägt der Endverbraucher das Volumenrisiko. Diese PPAs bergen das Risiko, dass der Endverbraucher nicht die zur Aufrechterhaltung seiner Geschäftstätigkeit erforderliche Strommenge und die zugehörigen Herkunftsnachweise erhält. In diesem Fall muss der Abnehmer die fehlende Menge zu variablen Marktpreisen kaufen. Unternehmen, die PPAs abschließen, steuern dieses Risiko in der Regel durch den Aufbau eines diversifizierten Beschaffungsportfolios, das aus mehreren Vertragsarten mit unterschiedlichen Technologien für erneuerbare Energien besteht. Da der Endverbraucher in einem Pay as Produced PPA das Volumenrisiko trägt, sind im Vergleich zu einem PPA mit festen Volumen in der Regel niedrigere PPA-Preise zu erzielen.
In einem Fixed Volume PPA trägt der Stromproduzent das Volumenrisiko. Im Falle einer Unterproduktion der Anlage muss er die residuale Strommenge und die zugehörigen Herkunftsnachweise zu variablen Preisen auf den Sekundärmärkten beschaffen und an den Endverbraucher liefern.

Preisrisiko

Das Preisrisiko ist definiert als Ungewissheit über die tatsächliche Höhe des Marktpreises zu einem bestimmten Zeitpunkt. Folglich ist das Preisrisiko die Differenz zwischen dem erwarteten Wert und dem realen Marktpreis (auch als Preisvolatilität bezeichnet).
Durch die langfristige Fixierung eines PPA-Preises wird das Preisrisiko, d.h. die Unsicherheit über die künftige Preisentwicklung, eliminiert. Durch die Fixierung des Preises wird für beide Vertragsparteien das Risiko einer ungünstigen Preisentwicklung, d.h. die Möglichkeit steigender Preise aus Sicht des Off-takers sowie sinkender Preise aus Sicht des SPV, vermieden. Die Ausgestaltung des PPA als Festpreisvertrag führt jedoch zu Opportunitätskosten, die sich aus dem entgangenen Gewinn einer für die jeweilige Vertragspartei günstigen Preisentwicklung ergeben, da durch die Fixierung des Preises auch die Möglichkeit der Partizipation an einer solchen Entwicklung verhindert wird.

Gegenparteirisiko

Das Gegenparteirisiko ist das Risiko, dass mindestens eine der Vertragsparteien eines virtuellen oder physischen PPA den vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrag nicht bezahlen oder die vertraglich vereinbarte Strommenge nicht liefern kann. Dies schließt auch den Fall ein, dass die Beträge zwar in der vertraglich vereinbarten Höhe gezahlt oder geliefert werden, die Zahlung oder Lieferung aber später als vereinbart erfolgt. Dieses Risiko kann durch die Vereinbarung und Festlegung von Sicherheiten im PPA-Vertrag gesteuert werden.

Basisrisiko

Bei Cross Border PPAs ist auch das Basisrisiko zu berücksichtigen. Ein Basisrisiko entsteht, wenn sich Stromerzeuger und Endverbraucher nicht in derselben Strompreiszone befinden und somit der Marktpreis für den physischen Verbrauch des Endverbrauchers nicht mit dem Marktpreis für die physische Stromeinspeisung des Erzeugers übereinstimmt.